den netten TÜV Mann wirst du nicht finden, das darf der nämlich gar nicht und da wird sich auch jeder vor hüten, illegale Bescheinigungen auszustellen.
Was genau eine "lichttechnisch zulässige Einrichtung" ist, ist natürlich auch genau definiert (§§ 49a - 54 StVZO, 93/92/EWG und ECE-R 53). Das sind halt die notwendigen Lampen (Fahrlicht, Rücklicht, Blinker) sowie Seitenbegrenzungsleuchten (die aber nur in gelb). Bunte LEDs sind da nirgends erwähnt und damit auch nicht erlaubt. Ich glaube auch nicht, dass du irgendwo UBB oder Zier LEDs finden, die eine E-Prüfnummer als zulässige Anlage besitzen.
Ein Prüfer kann tatsächlich bescheinigen, dass eine nicht E-geprüfte Lampe von der Wirkung ausreicht und damit im Bereich der STVO montiert und betrieben werden kann. Ich hab sowas z.B. für den US Klarglasscheinwerfer an einem meiner Motorräder. Dafür muss sie aber erstmal den grundsätzlichen Vorgaben entsprechen. Und als was willste die UBB deklarieren - als Scheinwerfer? Sorry aber legal damit fahren geht definitiv nicht.
Und selbst wenn's einer machen würde, beim Motorrad und Auto ist es so, dass eine Eintragung, die gegen geltendes Recht verstößt, z.B. ein zu lauter Auspuff, wirkungslos ist und nicht vor Bußgeld schützt. Wenn's einer merkt, biste fällig.
Ist aber doch irgendwo auch wurscht, wems gefällt, der schraubt sich den Spaß an und schaltet's halt ab, wenn Schnittlauch in der Nähe ist. Selbst wenn die dann was mitbekommen, sagen sie meistens nix, Und wenn doch, zahlt man halt den Fuffi und gut ist.