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21

Sonntag, 21. Februar 2010, 11:10

also hab ich das richtig verstanden, das in der schweiz (ich wohne in der Schweiz xD) das montieren erlaubt ist. aber das fahren mit neonlampen ein ist untersagt, aber wenn sie einem erwischen, heisst das einfach busgeld oder so? :ka: :ka:


mfg Mofa-Fan

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22

Sonntag, 21. Februar 2010, 11:26

also hab ich das richtig verstanden, das in der schweiz (ich wohne in der Schweiz xD) das montieren erlaubt ist. aber das fahren mit neonlampen ein ist untersagt, aber wenn sie einem erwischen, heisst das einfach busgeld oder so? :ka: :ka:


mfg Mofa-Fan


du darst es ans mofa bauen aber NICHT EINBESCHALTET damit fahren :aufpass:
straffe kann ich dir ned sagen, ich würds nicht riskieren :non:


Gruß, michael :beer:
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23

Sonntag, 21. Februar 2010, 13:03

vill. hab ich es ja überlesen aber ich schreibs ma rein^^

in deutschland ist das anbringen von "unterbodenbeleuchtung" nicht verboten!!!
es darf nur nicht wärend der fahrt eingeschaltet sein,da man ander fahrer ablenken könnte (schwachsinn)!
ebenso verboten ist es,wenn man den zündschlüssel stecken lässt,da man als polizist da von ausgehen MUSS,das die person das fahrzeug startet wärend die "unterbodenbeleuchtung" an ist!

ein verwarnungsgeld von max. 40€ für den,den es erwischt!

ich hoffe ich konnte manche unklarheit damit beseitigen!?!?
Suche Polybauer V50 / 80 Verkleidungsscheibe!


50ccm Treffen dieses Jahr in Melle am Automuseum! Ich bin dabei!

Meine alltags CS25:

24

Freitag, 26. Februar 2010, 18:37

in deutschland ist das anbringen von "unterbodenbeleuchtung" nicht verboten!!!
so, ist das so? Dann würde ich aber gerne mal wissen, aufgrund welcher Rechtsvorschrift das erlaubt sein soll?

Der §49a STVZO sagt schon mal:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein......


Das Zauberwort hier ist "angebracht sein", das bedeutet, dass definitiv schon die Montage verboten ist und nicht nur der Betrieb. Wirste mit sowas erwischt, egal ob eingeschaltet oder nicht, kostet der Spaß 50,- EUR Bußgeld (plus Gebühren) und 3 Punkte in Flensburg.

Das kann ja jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich so ne Discobeleuchtung dranpfriemeln will, aber über die Konsequenzen sollte man Bescheid wissen.

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25

Freitag, 26. Februar 2010, 21:05

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein......
das heißt doch dann, wenn ich nen netten mann vom Tüv kenne der mir dafürn schreiben anfertigt das ich dann legal damit fahren darf oder?
Egal was pasiert ich bleibe auf Mofapower.de :jb: :beer:
Mofapower beruht auf Zwei grundregeln :
§1:Findest du ein altes Thema das du aber gut findest und wiederbelebst wirst du angeschnautzt weil du einen alten thread wiedereröfnest
§2: Eröfnest du einen thread weil du A: Nicht weist das es schon einen solchen gibt oder B: den alten nich wieder beleben möchtest, wirst du angeschnautzt weil du es nicht in den alten bestehenden thread geschrieben hast
:D ich find das iwie tollig :D

26

Freitag, 26. Februar 2010, 22:13

den netten TÜV Mann wirst du nicht finden, das darf der nämlich gar nicht und da wird sich auch jeder vor hüten, illegale Bescheinigungen auszustellen.

Was genau eine "lichttechnisch zulässige Einrichtung" ist, ist natürlich auch genau definiert (§§ 49a - 54 StVZO, 93/92/EWG und ECE-R 53). Das sind halt die notwendigen Lampen (Fahrlicht, Rücklicht, Blinker) sowie Seitenbegrenzungsleuchten (die aber nur in gelb). Bunte LEDs sind da nirgends erwähnt und damit auch nicht erlaubt. Ich glaube auch nicht, dass du irgendwo UBB oder Zier LEDs finden, die eine E-Prüfnummer als zulässige Anlage besitzen.

Ein Prüfer kann tatsächlich bescheinigen, dass eine nicht E-geprüfte Lampe von der Wirkung ausreicht und damit im Bereich der STVO montiert und betrieben werden kann. Ich hab sowas z.B. für den US Klarglasscheinwerfer an einem meiner Motorräder. Dafür muss sie aber erstmal den grundsätzlichen Vorgaben entsprechen. Und als was willste die UBB deklarieren - als Scheinwerfer? Sorry aber legal damit fahren geht definitiv nicht.

Und selbst wenn's einer machen würde, beim Motorrad und Auto ist es so, dass eine Eintragung, die gegen geltendes Recht verstößt, z.B. ein zu lauter Auspuff, wirkungslos ist und nicht vor Bußgeld schützt. Wenn's einer merkt, biste fällig.

Ist aber doch irgendwo auch wurscht, wems gefällt, der schraubt sich den Spaß an und schaltet's halt ab, wenn Schnittlauch in der Nähe ist. Selbst wenn die dann was mitbekommen, sagen sie meistens nix, Und wenn doch, zahlt man halt den Fuffi und gut ist.

27

Samstag, 27. Februar 2010, 09:04

Hätte da mal kurz eine Frage nebenbei:
Habe mir einen Musikanhänger gebaut, wenn ich dort !Innenrein!, also in die Ladefläche eine Lampe (Neonröhre o.a.) reinbaue, ist das dann auch illegal?
Und was ist, wenn ich eine Röhre da reinlege, die aber noch per 2 Stecker angeschlossen werden muss? zählt das dann auch unter anbringen?
Ich grüße euch alle!

Ich investiere so viel Geld und Zeit in die Prima weils Spaß macht!Was Fertiges kaufen kann jeder!

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